Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu sorgen. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder zu verhüten und so die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten. Somit hilft die arbeitsmedizinische Vorsorge und erfüllt einen wichtigen Beitrag zur gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber.
Umfassende Vorsorgeuntersuchungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bildet das Kernstück unserer Dienstleistungen und dient der frühzeitigen Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Wir unterscheiden zwischen Pflichtvorsorge (bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben), Angebotsvorsorge (vom Arbeitgeber anzubieten) und Wunschvorsorge (auf Verlangen des Arbeitnehmers). Alle Untersuchungen erfolgen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und werden von unseren spezialisierten Fachärzten durchgeführt.
Pflichtvorsorge: Diese ist für Tätigkeiten mit besonders hohem Gefährdungspotenzial gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber veranlasst werden. Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf der Arbeitnehmer die entsprechende Tätigkeit nicht ausführen. Typische Beispiele sind Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen, Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 oder Tätigkeiten mit erhöhter Lärmexposition.
Angebotsvorsorge: Bei Tätigkeiten mit einem erhöhten, aber nicht unmittelbar gesundheitsgefährdenden Risiko muss der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Vorsorge anbieten. Die Teilnahme ist für den Arbeitnehmer freiwillig. Hierzu zählen beispielsweise Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, Exposition gegenüber Lärm unterhalb der Auslösewerte oder Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2.
Wunschvorsorge: Unabhängig von spezifischen Gefährdungen haben Beschäftigte das Recht, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen. Diese Form der Vorsorge stärkt das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz.
Besonders hervorzuheben sind unsere spezifischen Untersuchungsprogramme wie G26 (Atemschutz), G37 (Bildschirmarbeit) und G42 (Infektionsschutz). Diese richten sich gezielt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und werden entsprechend der konkreten Expositionssituation am Arbeitsplatz angepasst.
Individuelle Beratung und Dokumentation
Über die reinen Untersuchungen hinaus bieten wir eine ausführliche Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Dabei berücksichtigen wir sowohl die individuelle gesundheitliche Konstitution der Mitarbeitenden als auch die spezifischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Unsere Fachärzte erläutern verständlich die Untersuchungsergebnisse und geben konkrete Empfehlungen zur Prävention möglicher Gesundheitsschäden.
Die Dokumentation aller Vorsorgeuntersuchungen erfolgt gesetzeskonform und unter strenger Beachtung des Datenschutzes. Arbeitgeber erhalten lediglich eine Vorsorgebescheinigung ohne diagnostische Details, während die Mitarbeitenden umfassend über ihre Ergebnisse informiert werden. Bei Bedarf erstellen wir individuelle Vorsorgepläne für Ihre Belegschaft und erinnern Sie rechtzeitig an anstehende Folgeuntersuchungen.